Ihr Recht in guten Händen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bütow und Eichmeier sind zur umfassenden Beratung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten berufen. Dabei können Sie sich durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und vor Gerichten, Behörden oder Schiedsgerichten vertreten lassen.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind berechtigt, bei sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
So betreut die Kanzlei Bütow und Eichmeier zum Beispiel folgende Rechtsangelegenheiten für Sie:
Rechtsgebiete
- Verkehrsangelegenheiten, einschließlich Straf- und Bußgeldsachen
- Allgemeine Straf- und Bußgeldsachen
- arbeitsrechtliche Angelegenheiten
- erb- und familienrechtliche Angelegenheiten
- Miet- und Pachtangelegenheiten