Wir regeln das für Sie.
Die Inkassoabteilung der Kanzlei Bütow & Eichmeier bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Es werden
- Ihre Kunden gemahnt, damit sie in Verzug gesetzt werden.
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch
- Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z. B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
- Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung