Fachanwalt für Familienrecht
Nach einer mindestens dreijährigen Zulassung als Rechtsanwalt und der Absolvierung eines mehrwöchigen Fachlehrgangs, einschließlich mehrerer schriftlicher Prüfungen, kann ein Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen bekommen. Dazu muss er außerdem nachweisen, dass er in einem Zeitraum von drei Jahren eine gewisse Mindestzahl von fachspezifischen Fällen außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet hat.
Die Ernennung zum Fachanwalt erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer. Jeder Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
In der Kanzlei Bütow & Eichmeier ist Herr Rechtsanwalt Eichmeier Fachanwalt für Familienrecht. Durch jährliche Fortbildungen informiert er sich über die aktuellen Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf seinem Spezialgebiet.
Der Fachanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen bei
- Trennung und Scheidung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht / Umgangsrecht
- Güterrecht / Zugewinn
- Ehewohnung und Hausrat