Wir regeln das für Sie.

Die Inkassoabteilung der Kanzlei Bütow & Eichmeier bearbeitet Ihre offenen Forderungen. Es werden

  • Ihre Kunden gemahnt, damit sie in Verzug gesetzt werden.
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragt, damit die Vollstreckung gegen Ihre Schuldner betrieben werden kann.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt umgehend nach Erwirkung des vollstreckbaren Titels durch

  • Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wie z. B. Arbeitseinkommen, Bausparguthaben, Steuererstattungsansprüche, Bankguthaben pp.
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken im Grundbuch des Schuldners einschließlich Durchführung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung